Was können Sie von Basic Spain erwarten
Zu verkaufen.
Wenn Sie etwas gefunden haben, erhalten Sie für die Anschaffung des Grundstücks eine Option. Es ist durchaus üblich, dass ein Zeitraum von einem Monat vorgesehen ist. Während dieser Zeit, müssen sich die Parteien über den Preis einig werden.
Eine Kaution in Höhe von 3.000, - bis € 5.000, - € müßte dann sofort bezahlt werden. Dieser Betrag wird dann später wieder vom Kaufpreis abgezogen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist von dem Verkauf zurücktreten, wird Ihnen der gesamte Betrag zurückerstattet.
Das sind die Vereinbarungen von Basicspain, die wir mit den Verkäufern haben.
Verkauf.
Ein Rechtsanwalt prüft die Richtigkeit des Kaufvertrages. Er benötigt hierfür einen Zeitraum, in der Regel, von 30 Tagen.
Der Rechtsanwalt prüft folgende Punkte:
-Die Eintragung in dem Handelsregister.
-Das Eigentum an dem Grundstück.
-Lizenzen und Genehmigungen für die Immobilie.
-Die gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer.
-Die Bedingungen für die Hinterlegung (s).
-Die Beschreibung des Hauses und die Qualität über die Materialien.
Nach der Unterzeichnung des Vertrages sind Sie Eigentümer der Immobilie.
Dieser Vertrag ist immer auf spanisch. Es ist die Pflicht des Rechtsanwaltes sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind.
Auch durch einen Rechtsanwalt kann - falls nötig - eine Übersetzung erfolgen.
Wir arbeiten zur Zeit mit einem holländischen Anwalt. Dieser wohnt auch in der Region.
Sie können aber selbst entscheiden, mit welchen Anwalt Sie arbeiten möchten.
Identity Card (NIE-Nummer).
Da Sie nicht in Spanien wohnen, benötigen Sie eine NIE-Nummer für jede finanzielle Transaktion. Einen solchen Ausweis kann der Anwalt für Sie beantragen.
Hypothek.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Sie können die Hypothek direkt mit einer spanischen Bank abschließen oder in einigen Fällen direkt mit dem Verkäüfer.
Notarielle Beurkundung.
Nach der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde und der Registrierung in dem Register, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie.
Der Solicitor vertritt beide Parteien (Käufer und Verkäufer).
Der Notar fordert beide Parteien auf, sich im gegenseitigen Einvernehmen, den Vertrag und die finanzielle Abwicklung vorzunehmen. Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt beim Notar. Auch der noch ausstehende Betrag wird unter dem wachsamen Auge, des Notars bezahlt.
Der Notar übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Verträge.
Sonstige Fragen.
Das Haus sollte auf den neuen Eigentümer, in der Gemeinde eingetragen sein.
Die Steuer für die Besitzurkunde muß innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Eine Erteilung für eine Aufenthaltserlaubnis in der Stadt muß nicht erfolgen. Der Käufer hat eine 10-jährige Garantie auf alle Baumängel, sowie für alle Anschlüsse, z.B. Gas, Wasser und Licht.
Dieses wird alles durch einen Rechtsanwalt geregelt.
Zusätzliche Kosten.
Es ist üblich, dass auf alle Preise von Immobilien, in Spanien eine Mehrwertsteuer (IVA)in Höhe von 7% erhoben wird.